Unser Honorar für die Erbenermittlung ist grundsätzlich ein prozentueller Anteil der von uns vermittelten Erbschaften und beträgt 25-33,33%, wobei Verwandtschaftsgrad und die eventuelle Notwendigkeit der Beiziehung von Partnerbüros im Ausland entscheidend sind. Die Höhe des Prozentsatzes hat sich seit ca. 200 Jahren eingebürgerten.
Unser Honorar im Bereich der Familienforschung beläuft sich auf einen Stundensatz von EUR 120 . zzgl. MwSt. (abhängig vom Heimatland des Auftraggebers/der Auftraggeberin) und Auslagenersatz (zB für Archiveintrittsgebühr).
Unser Stundensatz in diesem Bereich beträgt EUR 120 zzgl. ). zzgl. MwSt. (abhängig vom Heimatland des Auftraggebers/der Auftraggeberin) und Auslagenersatz (zB für Urkundenkopien).
Unser Stundensatz in diesem Bereich beträgt generell EUR 120 zzgl. ). zzgl. MwSt. (abhängig vom Heimatland des Auftraggebers/der Auftraggeberin) und Auslagenersatz (zB für Urkundenkopien, Reisekosten).
HONORAR